Der E-CHECK ist das anerkannte Prüfsiegel der Elektrofachbetriebe für elektrische Installationen und Geräte gemäß VDE Bestimmungen.

Er dokumentiert deren ordnungsgemäßen Zustand und ermöglicht die Erkennung von Gefahren, bevor ein Schaden entstehen kann. Die E-CHECK Prüfung ist Basis für eine ganze Reihe von Verbesserungen zu Hause und im Betrieb, die durch den intelligenten Einsatz von neuen elektrischen Anlagen und Geräten realisiert werden können. Es geht darum, Energie zu sparen und gleichzeitig die Sicherheit und den Komfort zu erhöhen.

Zusätzlich schützt der E-CHECK im Regelfall vor eventuellen Schadensersatzansprüchen. Der Eigentümer ist für die Sicherheit der elektrischen Anlagen und elektrischen Geräte verantwortlich; Mieter sind verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.

Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 "Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage gegenüber den Gerichten nachweisen.

Den Vermieter trifft gleichzeitig die vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses. Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und Vermietern, elektrische Anlagen und geräte regelmäßig gemäß VDE Bestimmungen überprüfen zu lassen - nichts anderes ist der E-CHECK. Einzig diese Prüfung bietet Mietern und Vermietern gleichermaßen Sicherheit. Insbesondere nach einem Mieterwechsel ist der Vermieter daher gut beraten, den Zustand der Elektroinstallationen in der Wohnung oder im Haus mit einem E-CHECK überprüfen und protokollieren zu lassen. So kann er nachweisen, dass die Mietsache bei der Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war. Die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zählen dabei laut BGH zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes. Dies gilt auch, wenn zur Durchführung keine Rechtspflicht besteht.

Gewerbetreibende hingegen sind dazu verpflichtet ihre Elektroanlagen und Geräte regelmäßig überprüfen zu lassen. Sie unterliegen einer Nachweispflicht gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Die BGV A3 Prüfung ist der gesetzlich vorgeschriebene E-CHECK für Gewerbe- und Industrieanlagen. Aus der BGV A3 geht hervor, dass jeder Unternehmer und Anlagenbetreiber dafür Sorge und eine Nachweispflicht zu tragen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

 

Sie haben Fragen zum E-CHECK oder möchten einen Termin mit uns vereinbaren?